Die Auftragnehmerin, Anca-Gabriela Hübner, ist berechtigt, von dem Auftraggeber eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. In begründeten Fällen kann der Auftragnehmer die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars im Voraus verlangen
Bitte beachten Sie:
Vergütungen unter
200€
haben grundsätzlich als Vorauszahlung zu erfolgen. Darüber hinausgehende Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.
Der Rechnungsbetrag ist per Überweisung oder in Bar, innerhalb der festgesetzten Frist, zu begleichen.
Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung auch die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf.
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum der Auftragnehmerin.
Bei Nichteinhaltung der zwischen der Auftragnehmerin und Auftraggeber vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Übersetzungsarbeit so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.