Anca Gabriela Hübner


Zahlungsverkehr



  • Die Auftragnehmerin, Anca-Gabriela Hübner, ist berechtigt, von dem Auftraggeber eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. In begründeten Fällen kann der Auftragnehmer die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars im Voraus verlangen


  • Bitte beachten Sie:


    Vergütungen unter

    200€

    haben grundsätzlich als Vorauszahlung zu erfolgen. Darüber hinausgehende Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.

  • Der Rechnungsbetrag ist per Überweisung oder in Bar, innerhalb der festgesetzten Frist, zu begleichen.


  • Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung auch die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

  • Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf.

  • Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum der Auftragnehmerin.

  • Bei Nichteinhaltung der zwischen der Auftragnehmerin und Auftraggeber vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Übersetzungsarbeit so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.