Zahlungsverkehr
- Die Auftragnehmerin, Anca-Gabriela Hübner, ist berechtigt, von dem Auftraggeber eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. In begründeten Fällen kann der Auftragnehmer die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars im Voraus verlangen
Bitte beachten Sie:
Vergütungen unter 200€
haben grundsätzlich als Vorauszahlung zu erfolgen. Darüber hinausgehende Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.
- Der Rechnungsbetrag ist per Überweisung oder in Bar, innerhalb der festgesetzten Frist, zu begleichen.
- Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung auch die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
- Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf.
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum der Auftragnehmerin.
- Bei Nichteinhaltung der zwischen der Auftragnehmerin und Auftraggeber vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Übersetzungsarbeit so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.